Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Ladeparks

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Ladeparks sowie des dazugehörigen Betriebsgeländes und aller bereitgestellten Einrichtungen.

§ 2 Zweckbestimmung des Ladeparks

  1. Der Ladepark dient ausschließlich dem Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

  2. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.

§ 3 Nutzung des Betriebsgeländes

  1. Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes sowie die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Ladeparks erfolgen auf eigene Gefahr.

  2. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist ausschließlich für die Dauer des Ladevorgangs oder der aktiven Nutzung der bereitgestellten Räumlichkeiten gestattet.

  3. Nach Beendigung des Ladevorgangs oder der Nutzung sind die Stellflächen und Einrichtungen unverzüglich freizugeben.

§ 4 Park- und Abstellregelungen

  1. Das Abstellen oder Parken von nicht elektrisch betriebenen Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gerätschaften auf dem Gelände ist untersagt.

  2. Das Abstellen, Lagern oder Hinterlassen von Waren, Materialien oder Gütern jeglicher Art auf dem Betriebsgelände ist verboten.

  3. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger, Gerätschaften oder sonstige Gegenstände können auf Kosten des Verursachers ohne vorherige Ankündigung vom Gelände entfernt werden.

§ 5 Videoüberwachung

  1. Das Betriebsgelände wird aus Sicherheitsgründen rund um die Uhr (24 Stunden täglich, 7 Tage pro Woche) videoüberwacht.

  2. Von der Videoüberwachung ausgenommen sind die Innenbereiche der sanitären Anlagen.

  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 6 Sicherheit und Haftung

  1. Vandalismus, Beschädigungen, Diebstahl sowie sonstige strafbare Handlungen werden unverzüglich und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

  2. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Gelände, die Ladeeinrichtungen und sonstige Anlagen sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.

  3. Die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung dieser AGB oder das Verhalten Dritter entstehen, haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Meldepflicht bei Schäden und Unfällen

  1. Unfälle, Beschädigungen an Einrichtungen, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen sowie sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich dem Eigentümer oder Betreiber zu melden.

  2. Ansprechpartner:

Eigentümer/Betreiber: Hubertus Wiemers

voltpark GmbH
Kupferkuhle 10
34474 Diemelstadt

Telefon: +49 541 95909-17
E-Mail: charge@voltpark.eu

§ 8 Hausrecht

Der Betreiber übt das Hausrecht auf dem gesamten Betriebsgelände aus. Den Anweisungen des Betreibers oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese AGB kann Personen die weitere Nutzung des Geländes untersagt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 05.06.2026
Betreiber: voltpark GmbH